Kommunale Wärmeplanung
Beginn im März 2024
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für eine Stadt, welches im Wärmeplanungsgesetz verankert ist. Städte in der Größe Hofs sind bis zum 30. Juni 2028 gesetzlich verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan vorzuweisen. Die Stadt Hof hat sich bereits jetzt zur kommunalen Wärmeplanung entschlossen, um frühzeitig Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Energieversorger und weitere Akteure zu schaffen. Auch wenn der Stadt bereits 2025 ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, entsteht dadurch weder für die Stadt noch die Bürgerinnen und Bürger eine vorzeitige Verpflichtung.
Die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart wurde von der Stadtverwaltung Hof mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Derzeit werden die erforderlichen Daten auf der Grundlage von Abschnitt 3 WPG erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in Anlage 1 zu § 15 WPG dargelegt. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß Wärmeplanungsgesetz können Sie hier einsehen.
Vorteile
einer frühzeitigen Wärmeplanung
Treibhausgasmissionen entstehen in Hof zu einem Großteil durch die Bereitstellung von Heizenergie und Warmwasser. Die Wärmewende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist deshalb ein entscheidender Baustein auf dem Weg zum Hofer Ziel der Klimaneutralität 2040.
Außerdem möchten Hausbesitzer, Bauherren und Mieter wissen, welche Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten auf sie zukommen. Es besteht hohes Interesse, Klarheit darüber zu bekommen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung lokal in Zukunft zu rechnen ist. Welche Voraussetzungen in Hof vorliegen und ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist, soll ein kommunaler Wärmeplan aufzeigen.
Hand in Hand
Private Initiative und kommunale Wärmeplanung
Die Wärmewende erfordert eine Transformation in zwei Bereichen:
Zum einen muss der Wärmebedarf deutlich reduziert werden, Gebäude und Geräte müssen energieeffizient werden. Hier ist jeder Einzelne gefragt. Energetische Gebäudesanierung und energiesparende Haushaltsgeräte refinanzieren sich meist rasch durch niedrigere Energiekosten. Auch erfährt eine Immobilie durch energetische Sanierung eine deutliche Wertsteigerung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer neutralen Energieberatung zu Sanierung und Fördermöglichkeiten haben: per Mail unter klimaschutz(at)stadt-hof.de oder telefonisch unter 09281-815-1522 und 815-1523.
Zum anderen muss der noch verbleibende Wärmebedarf klimaneutral durch den Einsatz erneuerbarer Energien gedeckt werden. Die Transformation kann jedoch nicht innerhalb von kürzester Zeit erfolgen, sondern bedarf einer konkreten Strategie, welche an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist und dabei die lokalen Potenziale berücksichtigt – es braucht eine "kommunale Wärmeplanung".
1. Bestandsanalyse
Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Hierzu dürfen die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen u.a. auch Daten erheben. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. Daten über den Gebäudebestand und die Gebäudenutzung, die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.
Die Stadt Hof trägt derzeit die Daten für die Bestandsanalyse zusammen.
3. Zielszenario
Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse werden Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie entwickelt.
2. Potenzialanalyse
Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.
Zum anderen werden die Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden, Industrie und gewerblichen Nutzungen abgeschätzt.
4. Kommunaler Wärmeplan
Im Einklang mit dem Zielszenario werden einzelne Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können.
Bei der Durchführung der Wärmeplanung ist eine breite Beteiligung der lokalen Akteure vorgesehen: Öffentlichkeit, Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen, Behörden und andere Träger öffentlicher Belange, Großverbraucher, Energiegemeinschaften und andere Akteure sollen in den Prozess einbezogen werden.
Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Wärmeplans vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen
Die kommunale Wärmeplanung verschafft den Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Energieversorgern und weiteren Akteuren Planungssicherheit.
Nein!
- Die Stadt Hof ist verpflichtet bis Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
- "Wird in einer Kommune schon vor Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans getroffen, wird dort der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energien schon dann verbindlich. Der Wärmeplan alleine löst diese frühere Geltung der Pflichten des GEG nicht aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist." (Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Vollfinanzierung durch den Bund
Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gemäß Kommunalrichtline und WPG dient den Zielen der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaneutralität im Bereich Wärmewende. Unter dem Förderkennzeichen 67K26188 erhält die Stadt Hof hierfür eine 100-Prozent-Förderung aus Bundesmitteln der Kommunalrichtlinie www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie. Die Laufzeit des Projekts sind 12 Monat ab Projektstart im März 2024. Beteiligte Projektpartner sind Z.U.G (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH), die Stadt Hof, die Stadtwerke Hof Holding GmbH, der Abwasserverband Saale, EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH und weitere lokale Akteure.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Idee. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.